Zumindest beim #Bundestag war es auf #Heimatvertriebene gemünzt, die auch mit Unterkunft nicht unbedingt ein Wohnrecht gehabt haben. Früher waren #Obdachlose (und #Auslandsdeutsche) zwar wahlberechtigt, sie haben ihr #Wahlrecht ohne #Wohnsitz in Deutschland aber nicht ausüben können. Mit den Antragsfristen wär es auch nicht praktikabel gewesen, weil Obdachlose damals in der Regel nicht ortsfest waren. Kommunal waren sie schon durch die (meist längeren) Wartefristen faktisch ausgeschlossen. [4/4]