Samstag um 9:52: 11012 Unterschriften!
Und für alle gibt es ein schönes #Filmplakat zur 2. Petition.
https://balkon.solar/petition2
Warum ist die Petition notwendig?
Weder Gesetze noch Normen unterscheiden bisher zwischen Kleinspeichern in Haushalten und großen Quartiersspeichern oder ähnlichem.
Daher gelten selbst für kleine Stecker-Speicher mit 1-2 kWh Kapazität im Prinzip die selben Regeln wie für große Speicher: Sie dürfen nur von Elektrikern angemeldet werden, sie müssen die Doppelanmeldung bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister durchlaufen und selbst wenn man sie gemeinsam mit einem Balkonkraftwerk anmeldet - was das Marktstammdatenregister mittlerweile immerhin vorsieht, fordert der #Netzbetreiber im Anschluss eine separate Anmeldung.
Insbesondere sind sie aber eben, anders als Steckersolargeräte, nicht als eigene Geräteklasse anerkannt. An dieser Differenzierung hängen eine Reihe zusätzlicher Vereinfachungen, die bei gleicher Geräteleistung (800VA) an die für Steckersolargeräte angelehnt sein müssten.
Solange dies nicht der Fall ist, sind Nutzer von Steckersolargeräten mit integriertem Speicher immer im Nachteil gegenüber den Nutzern ohne Speicher. Da aber nur letztere netzdienlich arbeiten können, kann das nicht gewollt sein.