mq86mq<p>Die meist 21 Tage Antragsfrist liegen daran, dass danach traditionell das <a href="https://sueden.social/tags/W%C3%A4hlerverzeichnis" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Wählerverzeichnis</span></a> ausgelegt wird und Änderungen nur noch im zugehörigen Einspruchsverfahren möglich waren. Allerdings ist das heute völlig inhaltsleer, weil aus <a href="https://sueden.social/tags/Datenschutz" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Datenschutz</span></a>gründen Einsicht praktisch unmöglich ist und Änderungen selbst nach beurkundetem Abschluss noch möglich sind.</p><p>Auf den höheren Ebenen war das <a href="https://sueden.social/tags/Wahlrecht" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Wahlrecht</span></a> für <a href="https://sueden.social/tags/Obdachlose" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Obdachlose</span></a> wohl eher ein Nebeneffekt. [3/4]</p>